B 269, Ostumgehung für Saarlouis-Fraulautern

Der Stadtteil Saarlouis-Fraulautern liegt im Schnittpunkt der Bundesstraßen B405 und B51. Ein Verkehrsgutachten der Stadt Saarlouis, 1998 in Auftrag gegeben, hält die Ostumgehung für unerlässlich, da eine Verkehrsreduzierung im Stadtteilzentrum von 70% erforderlich ist.

Hintergründe:

1936, im Gesamtbebauungsplan des Stadtverbandes Saarlouis und Umgebung, fordert der Kölner Baudirektor Wilhelm Arntz erstmals die östliche Umgehungsstraße für Fraulautern. Ohne diese Umgehungsstraße sind chaotische Verkehrsprobleme zu erwarten.

1986, der Bundesrechnungshof fordert das Bundesministerium für Verkehr (BMV) auf, bestimmte, parallel zur Bundesautobahn verlaufende Bundesstrassen, gemäß §2 Abs. 4 des Bundesfernstraßengesetzes, in eine Straßenklasse nach Landesrecht abzustufen, weil sie nicht mehr dem gesetzlichen Kriterium einer Bundesstraße entsprechen.

1992, Saarland, das Ministerium für Energie und Verkehr meldet die Maßnahme „B 405 Umgehung – Saarlouis-Fraulauten“ im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen an, er wird unter ?weiterer Bedarf? eingeordnet.

1993, das Planungsbüro Schwarz (Saarbrücken) untersucht im Auftrag der Saarbergwerke den Bau eines Absinkweihers mit den erforderlichen Änderungen der Verkehrsführung.

Die Schließung der östlichen Umgehungsstraße mit Anbindung an die B 51neu wird als günstigste Variante 4 vorgeschlagen. Die Saarbergwerke erklären sich bereit, die Kosten, in Vorlage zu übernehmen.

Ziele: Sicherung des Bergwerkes Ensdorf, keine Schlammtransporte zu weit entfernten Lagerstätten, Verkehrsentlastung bis zu 55% in Fraulautern, bis zu 21% in Ensdorf und eine Reduzierung der Verkehrsunfälle um 19%.

Der Stadtrat von Saarlouis lehnt das Projekt, bis auf eine Gegenstimme eines Stadtverordneten der SPD, ab.

29.09.1994, der Stadtrat von Saarlouis bekräftigt seine Ablehnung zum Weiher 9. Als Konsequenz wird auch die Verlegung der L 343 (Hülzweilerstraße) abgelehnt. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Trassenfestlegung der Ostumgehung zu tätigen.

26. Juli 1995, das BMV hat alle Bundesstraßen überprüft und fordert die Länder auf, den Vollzug der Abstufungen für die betroffenen Bundesstraßen, durchzuführen. Die B 405 ist von dieser Maßnahme betroffen.

04.06.1997, die CDU-Stadtratsfraktion Saarlouis fordert die Verwaltung unter Leitung des OB Herrn Hans-Joachim Fontaine auf, den Beschluss bezüglich der Trassierung des Ostringes in Angriff zu nehmen. Die Verwaltung begründet, dass erst nach Vorliegen eines Verkehrsgutachtens es sinnvoll erscheint, sich mit dieser Problematik zu beschäftigen.

18. Mai 1998 Saarland, das Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr teilt mit, dass die B 405 zwischen der A 620, Anschlussstelle Saarlouis-Mitte und Nalbach von der Abstufung betroffen ist.

Im Landesentwicklungsplan Umwelt, Stand 31.03. 1998, wird der Ostring noch als Bestandteil des Sekundärstraßennetzes geführt. In dieser Angelegenheit sollen die Ergebnisse des Verkehrsentwicklungsplanes (VEP Saarlouis) und die hierzu zu treffenden Beschlüsse des Stadtrates abgewartet werden.

Seit Mitte 1999 steht der Werksleitung des Bergwerkes Ensdorf, zur Ablagerung ihrer Schlämme, kein Schlammweiher zur Verfügung.

Ein neuer Schlammweiher konnte nicht rechtzeitig gebaut werden, da keine Einigung zwischen der Stadt Saarlouis und dem Unternehmen erzielt wurde.

Mit Schwertransportern (40t) wird der Schlamm durch Fraulautern gefahren, täglich bis zu 450 Fahrten und nochmals 450 Leerfahrten.

03.02.2000 Landtag des Saarlandes, Drucksache 12/60 (12/25)

Die Bundesstraße B 405, Umgehung Saarlouis-Fraulautern ist im noch gültigen Bedarfsplan für Fernstraßen als „weiterer Bedarf“ eingeordnet.

19.09.2000 Saarland Ministerium für Wirtschaft.

Die B 405 ist ein Straßenbauprojekt des Bundes. Das Saarland hat die Maßnahme „B 405 Ortsumgehung Fraulautern“ zur Aufnahme in den Bundesbedarfsplan gemeldet.

22.09.2000, BMVBW (Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen)

Das Saarland hat das Vorhaben „B 405 – Ostumgehung Saarlouis-Fraulautern angemeldet. Die Maßnahme wird 2003 neu bewertet.

19.02.2001, Vorstellung des Verkehrsentwicklungsplanes Saarlouis-Fraulautern (VEP) durch Herrn Thös. Die eindeutige Aussage des Planers ist, dass nur die Schließung der Ostumgehung mit der Umsetzung der empfohlenen Sofortmaßnahmen, eine Verkehrsreduzierung erfolgen kann. Die Bürgerinitiative (BI) Verkehrsberuhigung Fraulautern hat sofort alle relevanten Pläne und Beschreibungen an das Bundesministerium Verkehr gesendet und um Aufnahme des Ostringes in den vordringlichen Bedarf des Bundes gebeten.

16.01.2002, im Landesentwicklungsplan ist die B 405 zwischen der A 620, Anschlussstelle Saarlouis- Mitte und Nalbach, nicht mehr aufgeführt.

12.06.2003, auf der Internetseite vom BMVBW ist die B 405 Ostumgehung Saarlouis-Fraulautern als „Vordringlicher Bedarf“ vorgeschlagen.

23.06.2003, die Interessengemeinschaft Fraulauterner Bürger und Vereine e.V. (IFBV) bittet den Oberbürgermeister Herrn H.J. Fontaine, den Verkehrsentwicklungsplan umzusetzen. Die Ostringtrasse ortsfern auf städtischem – oder auf dem Bundes-Wehrgelände zu planen.

25.09.2003, Antrag des Saarlandes an den Bundesrat. Drucksache 550/4/03

Das Projekt B 405 Ostumgehung Saarlouis-Fraulautern ist in den vordringlichen Bedarf aufzunehmen. Begründung: Da zwischen dem Saarland und dem Bund keine Abstufungsregelung zur B 405 besteht, bleibt der Bund Baulastträger.

26.09.2003, der Bundesrat lehnt den Antrag 550/4/03 ab (Minderheit, Sitzung Nr.791-26.09.2003)

01.10.2003, IFBV, der geschäftsführende Vorstand analisiert die noch verbleibenden Lösungsmöglichkeiten, Vorschlag des Vorsitzenden: Baustellenstraße über das Panzererprobungsgelände, um die Schlammtransporter aus dem Stadtteilzentrum zu verlagern.

27.10.2003, Anschreiben an die Verwaltung und an die CDU Fraulautern, Ende der Schlammtransporte durch Fraulautern möglich, Bau einer Baustellenstraße über das Panzererprobungsgelände, um die Schlammtransporter aus dem Stadtteilzentrum zu verlagern.

31.10.2003, beim Besuch der Staatssekretäre Diller (Finanzen) und Wagner (Verteidigung), auf Einladung des Landtagsabgeordneten Henz (SPD), stellt der IFBV Vorsitzende die Lösung einer Baustellenstraße über das Panzererprobungsgelände vor. Eine Unterstützung für das Projekt wird von allen zugesagt.

11.11.2003, das ?Bundesministerium für Verkehr, Bauen und Wohnen? (BMVBW), teilt der Landesregierung mit (AZ S 22/40.25.80-1405/73 L 03), dass das Projekt ?Ortsumgehung Saarlouis- Fraulautern? zur Streichung aus dem aktuellen Bedarfsplan vorgeschlagen ist. Es erfolgt der Hinweis: dass der nach Landesrecht bestimmte neue Baulastträger das Projekt realisieren kann.

Die endgültige Entscheidung trifft der Deutsche Bundestag.

13.02.2004, IFBV – Anschreiben an Christoph Hartmann, Bundestagsabgeordneter der FDP, mit der Bitte, sich für den Ostring positiv einzusetzen.

19.02.2004, der Vorstand der IFBV stellt allen Bundestagsabgeordneten einen INFOBRIEF zu mit der Bitte, das Projekt, ?Ostumgehung Saarlouis-Fraulautern? in den vordringlichen Bedarf des Bundes aufzunehmen.

05.05.2004, dem Antrag der FDP, C. Hartmann, gemeinsam mit der CDU, der SPD und den Bündnis 90-Grün, stimmt der Bundestag zu. Der Ostring wird in den vordringlichen Bedarf aufgenommen.

02. Juli 2004, Bundestag verabschiedet den Bundesverkehrsbedarfplan. Der Ostring ist im vordringlichen Bedarf des Bundes.

09. Juli 2004, der Bundesrat stimmt dem Gesetz zu.

Das Projekt erhält einen neuen Namen, B 269 OU Saarlouis – Fraulautern mit Anbindung an B 51

17.06.2005, Verwaltungsspitze der Kreisstadt Saarlouis spricht im Wirtschaftsministerium vor, wann mit der Realisierung begonnen wird. Laut Minister Dr. Georgi ist die Mittelbereitstellung ab 2008 vorgesehen, wenn das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen ist.

Die Zuständigkeit der Planung liegt beim Landesbetrieb für Straßenbau in Neunkirchen.

22.05.2008, Anfrage der IFBV e.V. beim Landesbetrieb für Straßenbau, wie ist der aktuelle Planungsstand.

27.06.2008 Anfrage an Herrn OB Henz bezüglich Planungsstand Ostring.

27.01.2009, nach Rücksprache mit Dr. Christoph Hartmann, beantragt die FDP Saar, am 04.02.2008, einen Tagesordnungspunkt im Wirtschaftsausschuss bezüglich Planungsstand Ostring.

04.02.2009, Planungsstand laut Wirtschaftsministerium:

1. Der Landesbetrieb für Straßenwesen befindet sich derzeit noch in der Phase der Vorplanungen.

2. In diesem Frühjahr soll eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt werden. Bei dieser Untersuchung sollen auch die Auswirkungen bereits abgeschlossener Verkehrsprojekte in der Region berücksichtigt werden. Ziel ist es für die gesamte Region ein Verkehrskonzept zu erstellen.

3. 2011 oder 2012 wird das Planfeststellungsverfahren eingeleitet.

4. Wenn alles optimal läuft und keine Klagen gegen das Projekt eingereicht werden ist der voraussichtliche Baubeginn im Jahr 2013.

5. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt 9 Mio. Euro. Über die konkrete Finanzierung befinden sich Land und das Bundesverkehrsministerium noch in Verhandlungen.

Unsere nächsten Ziele sind: Aufnahme des Projektes in den Investitionsrahmenplan des Bundes und die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens

 

Sachstand Ostring – OU Fraulautern

Die Verwaltung berichtete dem Ausschuss für Stadtplanung, Bauen und Umwelt am 07-10.2014 folgendes:

Mit Beschluss des Stadtrates vom 13.12.2013 wurde die Verwaltung beauftragt, die Ortsumgehung Fraulautern (OU Fraulautern) als Gemeindestraße bzw. in Gemeinderegie herzustellen. Bislang wurde davon ausgegangen, dass die Ortsumgehung (OU Fraulautern) als Bundesstraße vom Landesbetrieb für Straßenbau (LFS) projektiert und gebaut wird. Die OU war bzw. ist weiterhin in der Bedarfsplanung des aktuellen Bundesverkehrswegeplans (2003) verzeichnet. Grundlage ist ein damaliger Linienfindungsplan. Dies wird auch in einem Projektstands Bericht der saarländischen Regierung (Schreiben des Wirtschaftsministeriums vom 06.08.2014) so dargelegt. Weiterhin heißt es, dass im Rahmen der Fortschreibung zum Bundesverkehrswegeplan 2015 (BVWP 2015) geplant ist, dass von der Landesregierung ein aktualisierter Trassenplan der OU Fraulautern zum BVMP 2015 angemeldet wird. Bei dieser Planung des LFS wird die Trasse östlich um das Fraulauterner Gewerbegebiet Ost herum geführt. Die Anbindung an die B51 neu ist in gerader Verlängerung des (südlichen) Ostrings vorgesehen.

Abweichend vom Trassenplan des LFS zur OU Fraulautern stellt sich die Routenführung der städtischen OU wie folgt dar (Anlage): Von der B405 (Lebacher Straße) bzw. der A8 kommend verläuft die Route über den nördlichen Teil des Ostringes, dann durch das Gewerbegebiet Ost, weiter über die Bergtransportstraße, quert die L343 (Hülzweiler Straße) bzw. schließt dort an, um dann über den südlichen Teil des Ostrings an die B51 alt (Saarbrücker Straße) anzubinden. Um an die B51 neu anzuschließen, müsste noch die Bahnstrecke gequert werden. Straßenplanerisch wurde in einem Vorentwurf bereits festgestellt, dass die Bergetransportstraße an einer fahrdynamisch kritischen Stelle (enge Kurve) ertüchtigt werden (ca. 200 m Streckenlänge) müsste. Da der vorhandene Stecken Abschnitt der Bergetransportstraße auf Höhe der Funktionsgebäude der Bundeswehr auf dem Panzererprobungsgelände gemäß deren Vorgabe nicht zur Verfügung steht, müsste dieser Stecken Abschnitt als Neubaustrecke jenseits dieser Gebäude neu hergestellt werden (ca. 500 m Streckenlänge). Damit wäre die physische Verbindung zwischen B405 (Lebacher Straße) und B51 alt (Saarbrücker Straße) gegeben.

Zurzeit laufen gemäß Beschluss des ASBU vom 19.02.2014 die verkehrsplanerischen Untersuchungen und verkehrstechnischen Planungen zur Anbindung der Neubaustrecke an die L343 (Hülzweiler Straße). Die Ergebnisse dienen zur Abstimmung mit dem LFS bzw. zur Genehmigung des Projektes durch das LFS, der Baulastträger der von der städtischen Maßnahme betroffenen L343 ist. Das Einverständnis des LFS ist außerdem Grundlage zur Beanstandung von Fördermitteln. Als erste konkrete Maßnahme zu Umsetzung der (städtischen) OU Fraulautern müsste nach hiesiger Meinung die Ertüchtigung der Einmündungen des Ostring/Saarbrücker Straße und Ostring/Hülzweiler Straße erfolgen.

Schließlich müsste der Verkehr aus der erwarteten bzw. erstrebten Verkehrsverlagerung über diese Knotenpunkte geleitet werden, sodass diese Knotenpunkte zum Zeitpunkt der Verkehrsverlagerung als funktionsfähige Straßennetzelemente zur Verfügung stehen sollen. Aus den Überlegungen bzw. Planungen zur Verlagerung des Durchgangsverkehr von und nach Hülzweiler existieren bereits konkrete Vorschläge: Für diese Bereiche liegen Vorentwürfe eines Kreisverkehrs sowie eine abknickende Vorfahrt vor. Diese sollen im Zuge der Planungen zur OU weiter verfolgt werden. Zeitlich unmittelbar folgend sollte der Lückenschluss auf Höhe des Panzererprobungsgeländes hergestellt werden.

Da insbesondere der Einmündungsbereich Ostring/Saarbrücker Straße zur Gänze auf Ensdorfer Gemarkung liegt, wären hier besondere Anstrengungen zur baurechtlichen und organisatorischen Durchsetzung der Maßnahme erforderlich. So müssten vertragliche Vereinbarungen über die Baurechtserlangung, den Bau und die Unterhaltung mit der Gemeinde Ensdorf abgeschlossen werden. Insofern ist es wünschenswert, wenn die erforderlichen Flächen zur Stadt Saarlouis gehören würden. Im Zuge laufender Verhandlungen über Grenzänderungen im Rahmen der Entwicklung des angrenzenden Grubengeländes Duhamel wird thematisiert werden, dass die betroffenen Flächen im entsprechenden Sinne berücksichtigt werde.

So die wörtliche Widergabe des Sachstandberichtes der Stadt Saarlouis zur Thematik Ostring Fraulautern.

Ein Beitrag der IFBV e. V. zur Bürgerinformation.