Kein Neubau erforderlich: Fraulauterner Brücke kann instand gesetzt werden

 

Die Fraulauterner Brücke muss nicht komplett neu gebaut werden, eine Instandsetzung ist möglich. Das ergab ein Zweitgutachten des Wirtschaftsministeriums, das übereinstimmend von OB Peter Demmer, dem Saarlouiser Stadtrat und Fraulauterner Bürgerinitiativen gefordert wurde. Für den Stadtteil ist das eine zentrale Weichenstellung für die Zukunft. 

Nach Jahrzehnten der Nutzung hat die Fraulauterner Brücke, das Bauwerk 99, ein sogenanntes Dauerhaftigkeitsproblem: Für die weitere Nutzung des Knotenpunktes, an dem sich zwei Bundesstraßen über dem Schienenverkehr der Bahn kreuzen, sind bauliche Maßnahmen unabdingbar. Vorgesehen war zunächst, die vorhandene Brücke abzureißen und einen Ersatzneubau an selber Stelle zu errichten. Stattdessen kann die vorhandene Brücke doch instand gesetzt werden – das ergab ein Zweitgutachten, das vom Wirtschaftsministerium in Auftrag gegeben wurde, nachdem Verwaltung, Politik und Bewohner sich dafür einsetzten.

Für den Stadtteil Fraulautern ist die Brücke nicht nur wegen der hohen Verkehrsbelastung von Bedeutung. Wichtig ist vor allem ihre Lage: Durch ihren Verlauf teilt die Brücke den Ort in zwei Teile. Auf lange Sicht ist hier ein zentraler Ortskern denkbar. Dafür müsste die Brücke weichen – ein Szenario, das vorstellbar wird, wenn der Ostring in Zukunft geschlossen sein wird und der Bundesstraßenverkehr am Ortskern vorbeiführt. Mit dem zunächst geplanten Ersatzneubau wäre diese Möglichkeit langfristig vom Tisch. „Weil das Land die vorhandene Brücke nun instand setzen kann, bleibt die Option erhalten, hier in Zukunft einen neuen Ortskern zu gestalten“, erklärt OB Peter Demmer. „Das ist eine zentrale Weichenstellung für die langfristige Stadtteilentwicklung und ein großartiger Erfolg für die Menschen in Fraulautern.“

Doch auch kurzfristig gibt es spürbare Effekte: Die große Lösung, Abriss und Neubau, hätte eine dreijährige Vollsperrung bedeutet – betroffen gewesen wäre dabei der komplette Verkehrsfluss in alle Richtungen. Durch die Instandsetzung ist lediglich eine Vollsperrung von rund neun Monaten in Richtung Saarlouis notwendig. Der Verkehr in Richtung Saarwellingen und Ensdorf kann in dieser Zeit weiter fließen.

Für ein Zweitgutachten hatten sich OB Peter Demmer, der Saarlouiser Stadtrat sowie die beiden Fraulauterner Bürgervertretungen FOG und IFBV eingesetzt – insbesondere vor dem Hintergrund eines möglichen Rückbaus zur Ortskerngestaltung. Das Wirtschaftsministerium kam diesem Wunsch nach. Am heutigen Mittwoch hat Staatssekretär Jürgen Barke die Ergebnisse im zuständigen Landtagsausschuss präsentiert. Zur besseren Planungssicherheit des nun erfolgenden Teilersatzneubaus sind weitere Detailplanungen erforderlich. Die Baumaßnahme durchläuft das reguläre baurechtliche Verfahren, der Baubeginn könnte 2024/25 erfolgen.

Im Vorfeld der Maßnahme stellt das Wirtschaftsministerium zudem in Aussicht, wichtige umliegende Verkehrsknotenpunkte zu ertüchtigen. Denkbar wäre dabei etwa die Kreuzung Brückenstraße / Bahnhofstraße. Eine Ertüchtigung des Lachwaldkreisels hat das Ministerium indes bereits in Aussicht gestellt: Dabei werden die aufgedübelten Elemente entfernt und durch einen fest installierten Kreisverkehr ersetzt. Die Kosten dafür trägt das Land.

Beitragsfoto: OB Peter Demmer erläutert die Planung für einen Teilersatz der Fraulauterner Brücke. Das Zweitgutachten des Wirtschaftsministeriums ergab, dass ein Abriss mit anschließendem Ersatzneubau nicht notwendig ist.
Beitrag und Foto: Sascha Schmidt, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Kreisstadt Saarlouis