
Planungsunterlagen Eisenbahnbrücke (Bauwerk 99) werden im Rathaus ausgelegt – Bekanntmachung in der Saarbrücker Zeitung vom 08.10.2025 (Auszug)
BEKANNTMACHUNG über die Auslegung von Planunterlagen für die Baumaßnahme „B 405, BW 99 – Ersatzneubau des Brückenbauwerks BW 99 (Fraulauterner Brücke)“,
dem Neubau der Personenunterführungen, der ganz oder teilweisen Neuerrichtung von Stützwänden sowie der Neugestaltung von vorhandenen Verkehrs- und
Randbereichen und den damit verbundenen landschaftspflegerischen Maßnahmen in der Gemarkung Fraulautern der Kreisstadt Saarlouis im Landkreis Saarlouis.
Der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) als Vorhabenträger hat die Zulassung für das o.a. Vorhaben bei der Planfeststellungsbehörde im Ministerium für Umwelt, Klima,
Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz des Saarlandes beantragt. Für das Vorhaben wird ein Planfeststellungsverfahren nach den §§ 17 ff., 24 Abs. 16
Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i. V. m. §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durchgeführt.
Der LfS plant den Ersatzneubau des Brückenbauwerks, das die Bundesstraße B 405 bei Bahn-km 22,44 über die DB-Strecke 3230 Saarbrücken-Karthaus führt.
Der Ersatz des bestehenden Bauwerks soll erfolgen, weil infolge von Alterungsprozessen und korrosiven Einflüssen eine langfristige Nutzungsdauer nicht mehr gewährleistet ist.
Der Ersatzneubau erfolgt aufgrund der beengten Platzverhältnisse an gleicher Stelle und erfolgt unter Berücksichtigung aktuell geltender Vorschriften und Regelwerke mit
der Folge einer zukünftig höheren statischen Belastbarkeit. Mit dem Abriss und dem Neubau des Brückenwerks gehen der Neubau der Personenunterführungen, der ganz
oder teilweise Ersatz von Stützwänden sowie die Neugestaltung der Randbereiche und des vorhandenen Verkehrsbereiches einher.
Trägerin der Baumaßnahme ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Saarland, dieses vertreten durch das MUKMAV, vertreten durch den LfS.
Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-
prüfung (UVPG). Die Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 2 UVPG über das Ergebnis der Vorprüfung des Einzelfalls erfolgt gesondert.
Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Fraulautern der Kreisstadt
Saarlouis im Landkreis Saarlouis sowohl vorübergehend als auch dauerhaft beansprucht.
Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) werden in der Zeit von Dienstag, dem 21.10.2025 bis einschließlich Donnerstag, dem 20.11.2025 auf der Internetseite des
MUKMAV als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde unter
https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/mobilitaet/planfeststellung/bundesstrassen
elektronisch veröffentlicht.
Durch diese Veröffentlichung wird nach § 17a Abs. 3 Satz 1 FStrG die Auslegung des Plans bewirkt.
Um auch Personen, die keinen bzw. keinen ausreichenden Zugang zum Internet haben, eine Kenntnisnahme der veröffentlichten Planunterlagen zu ermöglichen,
können die Planunterlagen im gleichen Zeitraum, nämlich von Dienstag, dem 21.10.2025 bis einschließlich Donnerstag, dem 20.11.2025 im Rathaus Saarlouis,
Großer Markt 1, 2. Obergeschoss neben dem Eingang zum Zimmer 2.18 zu den Dienststunden/Öffnungszeiten (Mo., Di. 08.00–16.30 Uhr, Mi.
08.00–12.30 Uhr, Do. 08.00–17.00 Uhr und Fr. 08.00–12.00 Uhr) eingesehen werden.
Dies stellt den leicht zugänglichen Zugang der Planunterlagen dar. Die unten genannte Einwendungsfrist verlängert sich hierdurch nicht.
älteres Beitragsfoto: IFBV/NZ
