
Vor Brückenabriss: Anbindung an B 51
Dieses gemeinsame Transparent von IFBV und FOG ist seit kurzem auf unserer Eisenbahnbrücke in Fraulautern an neuer Stelle angebracht.
Bekanntlich soll die marode Eisenbahnbrücke (Bauwerk 99) im Jahr 2028 abgerissen und durch eine neue, höhere und leistungsfähigere Brücke mit einer veranschlagten Bauzeit von drei Jahren ersetzt werden.
Während dieser Zeit ist unserer Stadtteil eine lange Zeit in links und rechts der Eisenbahnbrücke geteilt. Wer verkehrsmäßig auf die andere Seite der Brücke will, muss große Umwege über den Kreisel in Ensdorf oder Roden in Kauf nehmen. Was dies für jeden von uns, unsere Familien mit Kindern und älteren Mitmenschen und auch Gewerbetreibende bedeutet, darüber sollte sich jeder Fraulauterner schon jetzt Gedanken machen. Jeder wird betroffen sein.
Umleitungspläne für den Verkehr sind noch nicht bekannt. Die Eisenbahnbrücke wird täglich mit über 15.000 Fahrzeugen belastet. Die dürften nicht so einfach umzuleiten sein.
Praktikable Umleitungspläne müssen rechtzeitig vorgestellt, den Gremien und den Bürgern in den betroffenen Stadtteilen, insbesondere den Fraulauternern, zur Diskussion gestellt werden.
Der Vorschlag, vor dem Brückenabriss eine Anbindung an die B 51 als Teilmaßnahme der Ortsumgehung (Ostring) zu schaffen, damit eine Entlastung schon während der Baumaßnahme für den Ortskern von Fraulautern entsteht, wurde von Vertretern des vorigen Bundesverkehrsministeriums als darstellbar bezeichnet. Die Vertreter bestätigten auch, dass dies als Teilmaßnahme des Ostringes möglich wäre. Das Bundesverkehrsministerium finanziert den Ostring, daher ist von der Richtigkeit der Aussage auszugehen.
An dieser Stelle sei bemerkt, dass die Ortsumgehung Fraulautern mit Anbindung an die B 51 neu bereits 2003 vom damaligen Bundestag beschlossen und genehmigt wurde!
Wären die Verantwortlichen im Saarland im Laufe der Jahre ihrer Verpflichtung zur Umsetzung nachgekommen, wäre der Ostring mit Anbindung an die B 51 neu schon einige Jahre lange fertiggestellt. Der Umleitungsverkehr beim Brückenabriss würde sich problemloser gestalten.
Viele Fraulauterner hegen den Verdacht, wenn die Eisenbahnbrücke noch leistungsfähiger gebaut wird, der Ostring nicht mehr realisiert wird.
Wenn mit der Baumaßnahme nicht bis 2030 begonnen wird, besteht die große Gefahr, dass sie aus dem vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030 herausfällt und die Ortsumgehung (Ostring) mit Anbindung an die B 51 endgültig begraben wird.
Wir, unsere Kinder und Enkelkinder müssten weiter mit dem zunehmenden Straßenverkehr und den damit verbundenen körperlichen und gesundheitlichen Gefahren leben, weil es von den Verantwortlichen nicht gelungen ist, die Planungen für den Ostring nach über 20 Jahren so auf den Weg zu bringen, dass mit der Umsetzung begonnen wird.
Um dieser Gefahr entgegenzutreten, muss die Anbindung als Teilmaßnahme des Ostrings umgehend, das heißt, vor 2030 in Angriff genommen werden.
Beitrag und Foto IFBV/NZ