Befahren von städtischen Friedhöfen: Bitte die Verhaltensregeln beachten!

30.06.2021 – von: Petra Molitor – Pressestelle der Kreisstadt Saarlouis

Als eine von wenigen Kommunen im Saarland erlaubt die Kreisstadt Saarlouis dienstags und freitags unter bestimmten Voraussetzungen das Befahren von städtischen Friedhöfen. Voraussetzung hierfür ist der Transport von schwerem, sperrigen Dingen oder auch das Vorliegen einer Gehbehinderung. Leider musste die Friedhofsverwaltung feststellen, dass dieses Entgegenkommen der Behörde oftmals missbraucht wird. Es ist beispielsweise nicht dazu gedacht, schnell eine Kerze am Grab aufzustellen.

Des Weiteren werden durch die unbefugten Zufahrten die gesamten Grünflächen (Rasenflächen, Beete, Heckenbereiche) zugeparkt und zerstört. Besonders massiv betrifft dies momentan den Friedhof Kreuzberg um die vor Kurzem neu verpflanzten Bäume. Auch Rasengräber, die entlang der Wege liegen, werden beschädigt. Es kam vereinzelt sogar vor, dass einfach rücksichtslos über Rasengräber gefahren wird.

Die Kreisstadt Saarlouis weist daher nochmals ausdrücklich darauf hin, dass es verboten ist, auf sämtlichen Grünanlagen zu parken, das Fahrzeug abzustellen oder auch die Grünanlagen zum Wenden zu benutzen. Fahrzeuge dürfen nur auf Wegen und Plätzen abgestellt werden und dort auch nur, wenn sie niemanden behindern und nichts beschädigen. Das Befahren ist auf das unbedingt notwendige Minimum zu reduzieren und ist nur in den oben genannten Ausnahmefällen erlaubt. Den Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Friedhofsverwaltung ist Folge zu leisten.